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Kreis Soest: Anleinpflicht – Untere Naturschutzbehörde erinnert an gesetzliche Regelung

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Kreis Soest (kso.2019.02.18.057.-rn). Bewusste Naturliebhaber berücksichtigen es immer: Hunde müssen in Naturschutzgebieten stets angeleint werden. Vom 01. März bis zum 31. Juli gilt zusätzlich auch die im NRW-Landesnaturschutzgesetz seit 2016 geregelte Anleinpflicht in Vogelschutzgebieten. Diese Bestimmung wirkt sich für Hundehalterinnen und Hundehalter im Kreis Soest besonders aus, da viele von ihnen in ihrer Nachbarschaft zum Beispiel auf das großräumige Vogelschutzgebiet Hellwegbörde treffen.

Durch das Vorkommen der stark bedrohten Vogelarten Kiebitz, Grauammer und Wiesenweihe oder des selten gewordenen Wachtelkönigs hat der Kreis Soest eine besondere Verantwortung“, hebt Heiko Hoffmann hervor. Der gebürtige Pfälzer arbeitet seit September in der Unteren Naturschutzbehörde als Landschaftsökologe und ist mit seiner Kollegin Katharina Farwick-Brückhändler zuständig für die Umsetzung des Vogelschutzmaßnahmenplans Hellwegbörde.

Heiko Hoffmann präsentiert die neuen Hinweisschilder für Hundehalterinnen und Hundehalter. Diese Schilder werden zur nächsten Brutzeit im Vogelschutzgebiet im Kreis Soest aufgestellt. Foto: © Thomas Weinstock / Kreis Soest
Heiko Hoffmann präsentiert die neuen Hinweisschilder für Hundehalterinnen und Hundehalter. Diese Schilder werden zur nächsten Brutzeit im Vogelschutzgebiet im Kreis Soest aufgestellt. Foto: © Thomas Weinstock / Kreis Soest

Was viele nicht wissen: Nester gibt es nicht nur in Hecken und Bäumen. Auch am Boden, auf Ackerflächen und auf Wiesen wird gebrütet.“ Besonders diese bodenbrütenden Arten benötigten Schutz. Sie seien durch am Boden jagende Räuber wie zum Beispiel Füchse oder Waschbären und durch Flächenverluste selten geworden. Niemand sollte deshalb seinen Hund in der Brutzeit auf Feldern und Wiesen stöbern, spielen oder laufen lassen.

Denn auch häufiges Aufscheuchen der Elternvögel vom Nest kann zum Auskühlen der Eier führen oder die Elternvögel dermaßen ablenken, dass Raubtiere die schutzlosen Küken erbeuten“, so der frühere Nationalpark-Ranger Heiko Hoffmann aus seinen Beobachtungen. „Sogar junge Feldhasen und Rehkitze können schon durch das Hetzen zu Tode kommen oder sie werden von ihren Müttern nicht mehr angenommen.

Deshalb gelte die Bitte, Hunde grundsätzlich nicht in Natur- und Vogelschutzgebieten frei laufen zu lassen, denn diese böten geeignete Rückzugsräume im Außenbereich. Durch Hundekot auf landwirtschaftlichen Flächen könnten darüber hinaus Verunreinigungen bei der Futter- und Lebensmittelherstellung entstehen.

Diese Hundebesitzerin verhält sich vorbildlich. Sie geht mit ihrem Border Collie im Vogelschutzgebiet Hellwegbörde, hier am Vogelberg in Warstein-Belecke, angeleint spazieren. Foto: © Thomas Weinstock / Kreis Soest
Diese Hundebesitzerin verhält sich vorbildlich. Sie geht mit ihrem Border Collie im Vogelschutzgebiet Hellwegbörde, hier am Vogelberg in Warstein-Belecke, angeleint spazieren. Foto: © Thomas Weinstock / Kreis Soest

Heiko Hoffmann kann nachvollziehen, dass die gesetzliche Anleinpflicht und damit verbunden mögliche Geldbußen als Einschränkung für Hundehalter und Hunde empfunden werden. „Da die Bestände der heimischen Vögel der Feldflur im Kreis trotz Vogelschutzgebiet weiter zurückgehen, helfen aber diese Regelungen, in der Brutzeit Störungen zu vermindern“, wirbt er seinerseits um Verständnis.

Die genaue Abgrenzung der Natur- und Vogelschutzgebiete im Kreis Soest können auf Karten im Netz unter www.kreis-soest.de nachvollzogen werden. Einfach „Vogelschutzgebiet“ ins Suchfeld eingeben.

Quelle: Pressestelle Kreis Soest
Fotos: © Thomas Weinstock / Kreis Soest


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